AGB

Das kleingedruckte

Onlineshop
Hausordnung
ONLINESHOP 1. Anwendung und Gegenstand
Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtig und zukünftig mit uns geschlossenen Verträge über den Fernabsatz von Käufen über Waren und Dienstleistungen im Online-Shop der Elias GmbH unter www.kahlenberg.wien.

2. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Besteller als Käufer und der Elias GmbH, Am Kahlenberg 2-3, 1190 Wien als Verkäufer zustande. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Die in unserem Online-Portal dargestellten Produkte sind lediglich Aufforderungen zur Bestellung. Sie stellen kein verbindliches Angebot dar.
Durch die Bestellung mit Klick auf die Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über den/die ausgewählten Produkt(e) ab. Diese Bestellung wird unverzüglich an der vom Besteller angegebenen E-Mail-Adresse bestätigt und eine Kaufbestätigung inkl. Rechnung ausgestellt. Eingabefehler während des Bestellprozesses können durch Betätigung des Buttons „Zurück“ und anschließende erneute Eingabe berichtigt werden. Fehlerhafte Eingaben gehen zu Lasten des Bestellers.  Abweichungen bei Abbildungen der zum Verkauf stehenden Ware sind möglich. Irrtümer und Änderungen der dargestellten Artikel sind vorbehalten.

3. Zahlungsmodalitäten, Lieferung
Der Kaufpreis für den/die bestellten Produkt(e) kann mittels der angebotenen Bezahlmöglichkeiten im Onlineshop der Elias GmbH beglichen werden.

4. TICKETS VERANSTALTUNGEN
Die Elias GmbH bietet dem Besteller die Möglichkeit eine Veranstaltung (z.B Himmelsbrunch, Kahlenberg Dinner) zu einem bestimmten Datum und Uhrzeit sowie einer Platzauswahl zu buchen. Der Besteller ist verpflichtet einen Platz auszuwählen, danach wird er zum nächsten Bestellprozess weitergeleitet.

4.1 Zwillingstische
Je nach Räumlichkeit bietet die Elias GmbH zu einigen Tischen - auch Sitzmöglichkeiten im Außenbereich - diese werden als Zwillingstische benannt und sind im Raumplan ersichtlich. Bei erfolgreicher Buchung wird für den Kunden der ausgewählte Tisch im Innenbereich sowie im Außenbereich freigehalten. Beim check-in hat der Kunde die Möglichkeit (je nach Wetterlage) zwischen einem der beiden Tische zu wählen. Entscheidet sich der Kunde für einen Tisch wird der andere Zwillingstisch für andere Kunden freigegeben. Die Elias GmbH behält sich das Recht bei je nach Wetterlage den Außenbereich nicht anzubieten, der Innenplatz wird dem Kunden immer garantiert.

4.2 Gültigkeit, Gültigkeitsdauer
Das Ticket ist nur für das gewählte Datum und Uhrzeit gültig, danach verfällt es. Programmänderungen sind, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind der Elias GmbH vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung oder derartigen Änderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

4.3 Rechnungslegung, Mehrwertsteuer
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten und wir gesondert ausgewiesen. Der Kunde erhält automatisch nach erfolgreichem Bestellvorgang auf die von dem Kunden genannte E-mail Adresse eine Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung als PDF.

4.4 Kein Rücktrittsrecht, Verschiebung
Zwar existiert im Onlinegeschäft ein Rücktrittsrecht, davon sind Dienstleistungen welche im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (z.B Tickets), ausgeschlossen. Es besteht daher kein Rücktrittsrecht bei Tickets.
Die Elias GmbH bietet dem Käufer die Möglichkeit bis zu 24h vor Veranstaltungsbeginn die getätigte Buchung auf einen anderen Termin zu verschieben. Diese Terminverschiebung muss vom Kunden eigenständig im Kundenbereich (registrierter Nutzer) durchgeführt werden.
Wird das Ticket 24h vor Veranstaltungsbeginn nicht umgebucht und nicht in Anspruch genommen, verfällt es automatisch. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Tickets kann kein Ersatz durch die Elias GmbH geleistet werden.

5. GUTSCHEINE
Mit Bereitstellung des/der bestellten Gutschein(e) zum Download und Ausdruck (Print@home) im Online-Gutscheinshop und digital per E-Mail bzw. durch Übersendung des Gutscheins per Post auf Wunsch des Bestellers, jeweils nach Zahlung durch den Besteller, nimmt die Elias GmbH das Angebot des Bestellers an.
Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei der Elias GmbH eingelangt oder gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit. Sollte ein bestellter Artikel nicht mehr verfügbar sein, kann der Gutschein entsprechend seinem aufgedruckten Wert – nach vorheriger Vereinbarung mit der Elias GmbH - für andere Leistungen bei der Elias GmbH verwendet werden.
Bei den Online-Gutscheinen und Gutscheinkarten ist zu beachten, dass diese von der Elias GmbH mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar.
Der erste im Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen der Elias GmbH als verbraucht gesetzt werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Elias GmbH das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der Gutscheinvorlage selbst verantwortlich. Die Elias GmbH haftet nicht für den Missbrauch der Gutscheinvorlage.

5.1 Gültigkeit, Gültigkeitsdauer
Der Gutschein ist erst dann gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde. Sämtliche Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar. Die Gutscheincodes können je nach Verfügbarkeit auch im Online-Ticketshop der Elias GmbH eingelöst werden. Die Elias GmbH behält sich Preisänderungen aufgrund unterschiedlicher Saisonen vor.
Alle Packet- und Leistungsgutscheine sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Die Gültigkeit wird zusätzlich auf das Ende des jeweiligen Monats verlängert und ist in diesem Zeitraum einzulösen. Alle Wertgutscheine- und Gutscheinkarten sind drei Jahre gültig. Der Anspruch auf Einlösung des Gutscheins verjährt innerhalb von 3 Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein (gemäß Ausstellungsdatum) ausgestellt wurde.

5.2 Barablöse
Eine Barwertauszahlung der Gutscheinkarte; des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die Elias GmbH ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen.
Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte die Elias GmbH aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Elias GmbH als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

5.3 Rechnungslegung, Mehrwertsteuer
Die Rechnungslegung mit Steuernachweis kann aufgrund der gesetzlichen Regelungen (UStG) erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ausgestellt werden. Dies ist der Zeitpunkt der Gutscheineinlösung.
In allen aufgeführten Preisen im Gutschein ist keine Mehrwertsteuer enthalten, da der Gutschein selbst eine 100%ige Gutschrift darstellt. Erst die tatsächliche(n) Rechnung(en) der Elias GmbH berücksichtigt die Mehrwertsteuer.

5.4 Umtausch und Rückgabe
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von vierzehn Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird.
Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch die Elias GmbH geleistet werden.
 
6. SICHERHEITSGARANTIE, DATENSCHUTZ
Die Sicherheit des Bestellers hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen, um die übertragenen Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Für die zusätzliche Sicherheit im Online-Portal auf www.kahlenberg.wien werden weitere Sicherheitsmaßnahmen angewandt. Die Daten des Bestellers werden von uns automationsunterstützt verarbeitet.

7. EINVERSTÄNDNIS
Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde einverstanden, Werbeinformationen von der Elias GmbH zu erhalten. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet in jedem Fall nicht statt.

8. GERICHTSSTAND
Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

9. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
Die Elias GmbH ist an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(Stand: 14.05.2019)
AGB HAUSORDNUNG

ANWENDUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen bezüglich (Groß-)Veranstaltungen zwischen der Elias GmbH und ihren Vertragspartnern Anwendung, soweit schriftlich nicht anderes vereinbart wurde.

VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die Räume und Flächen der Elias GmbH werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt. Sie dürfen nur gemäß den getroffenen Vereinbarungen vom dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Benützung erfolgt unter der ausschließlichen Verantwortlichkeit des Vertragspartners.

VERTRAGSOBJEKT
Die Räume werden grundsätzlich in dem baulichen Zustand zur Verfügung gestellt, in dem sie sich bei Übergabe befinden. Änderungen in oder an den Objekten, technischen Anlagen, Einrichtungen und Möbeln dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Elias GmbH vorgenommen werden. Bei erlaubten Änderungen hat der Veranstalter über Aufforderung auf eigene Kosten den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Es steht der Elias GmbH aber auch frei, die Belassung des geänderten Zustandes zu fordern. Für allfällige Werterhöhung leistet die Elias GmbH in keinem Fall Ersatz.

BEHANDLUNG DES VERTRAGSOBJEKTES
Sämtliche zur Verfügung gestellte Räume, Flächen usw. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie unter Berücksichtigung der üblichen Abnützung im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben.

PREISE
Preise sind in € (EURO) angegeben. Unsere angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern, Abgaben und Bedienung. Gültig bis auf Widerruf. Wir verweisen auf die jeweils gültige Preisliste. Zimmerpreise gelten im Allgemeinen pro Person und inkludieren Frühstück, Bedienung sowie alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Abgaben, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Im Falle der Einführung neuer staatlicher Abgaben werden diese den Vertragspreisen hinzu gerechnet. Gruppenpreise bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Im Falle einer Reduzierung der Gruppe gelangen Individualpreise zur Anwendung.

BENÜTZUNGSZEIT
Die Benützungszeiten sind einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern festzulegen und im Vertrag festgelegt.

EINBRINGEN VON GEGENSTÄNDEN
Sachen, welcher Art auch immer, dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern eingebracht werden. Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie einer allfälligen Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen.

FREMDGERÄTE UND MASCHINEN
Maschinen und Geräte, die vom Veranstalter eingebracht und / oder in Räumlichkeiten der Elias GmbH in Betrieb genommen werden, müssen den jeweiligen österreichischen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und betriebssicher sein. Die Elias GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine diesbezügliche Überprüfung durch Experten zu Lasten des Veranstalters zu veranlassen und / oder im Zweifelsfall das Gerät außer Funktion zu setzen bzw. dessen unverzüglichen Entfernung zu verlangen und wenn diese unterbleibt, die Entfernung zu Lasten des Vertragspartners selbst vorzunehmen; dies gilt auch für sonstige Gegenstände.

ABBAU
Der Abbau muss fachgemäß durchgeführt und bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist die Elias GmbH berechtigt, alle eingebrachten Gegenstände, unabhängig davon, in wessen Eigentum auch immer sie stehen, zu Lasten und auf Gefahr des Vertragspartners entfernen und verwahren zu lassen. Die Elias GmbH haftet nicht für entfernte und verwahrte Gegenstände aller Art.

BEHÖRDLICHE BEWILLIGUNGEN UND GENEHMIGUNGEN
Der Vertragspartner ist verpflichtet, zu seinen Lasten dafür zu sorgen, dass alle notwendigen und vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen spätestens 14 Werktage vor Beginn einer Veranstaltung vorliegen. Behördliche Auflagen sind umgehend auf eigene Kosten zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Pflicht ist der Elias GmbH gegenüber nachzuweisen.

ABGABEN UND GEBÜHREN BEI VERANSTALTUNGEN
Für die Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren ist der Vertragspartner verantwortlich. Sollte die Elias GmbH direkt für solche Zahlungen in Anspruch genommen werden, hat sie der Vertragspartner schad- und klaglos zu halten.

ZUTRITTSRECHT
Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern der Elias GmbH ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen und Flächen jederzeit zu ermöglichen.

INFORMATIONSPFLICHT
Der Vertragspartner hat spätestens 3 Wochen vor Durchführung einer Veranstaltung der Elias GmbH schriftlich genaue Informationen über den Ablauf der Veranstaltung zu geben.

ÜBERGABE DER VERTRAGSOBJEKTE
Bei Übergabe der Vertragsobjekte hat der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter anwesend zu sein. Allfällige Mängel sind bei sonstigem ausdrücklichen Verzicht des Vertragspartners auf ihre spätere Geltendmachung unverzüglich geltend zu machen. Kleine, technisch bedingte Abweichungen sowie Abweichungen in Farbtönen (bei Dekoration etc.) gelten nicht als Mängel.

BEHÖRDLICHE KOMMISSIONIERUNG
Falls eine behördliche Kommissionierung vorgesehen ist, hat der Vertragspartner bzw. sein bevollmächtigter daran teilzunehmen. Die Erlangung veranstaltungsspezifischer Sondergenehmigungen ist ebenfalls ausschließlich Sache des Vertragspartners. Kosten der Kolladierung bzw. der Umsetzung der in den Bescheiden auferlegten Verpflichtungen gehen ausschließlich zu Lasten des Vertragspartners.

BEVOLLMÄCHTIGTE
Nennung des Bevollmächtigten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bevollmächtigte des Vertragspartners gelten als ermächtigt, behördliche Weisungen bzw. sonstige Beanstandungen und Erklärungen auch seitens der Elias GmbH mit verbindlicher Wirkung für den Vertragspartner entgegenzunehmen.

ANWESENHEITSPFLICHT
Der Vertragspartner bzw. sein Bevollmächtigter hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend ist.

VERANSTALTUNGSNIVEAU
Die Ausstattung und Durchführung der Veranstaltung oder die Tätigkeit, die zur Erzielung des Vertragszweckes dient, muss dem Niveau und dem Ansehen der Elias GmbH entsprechen.

WERBEMASSNAHMEN
Alle Werbemaßnahmen des Vertragspartners sind von der Elias GmbH zu genehmigen. Dies gilt insbesondere für Plakate, Programme, etc. Für die Ankündigung einer Veranstaltung darf nur die von der Elias GmbH genehmigte Benennung (Name) verwendet werden.

GASTRONOMISCHE VERSORGUNG
Die gastronomische Betreuung kann nur durch die Elias GmbH erfolgen, sofern hier keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Verabreichung von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

PERSONALKOSTEN
Bei Veranstaltungen, die nach 22.00 Uhr andauern, erlauben wir uns pro Servicemitarbeiter und angefangener Stunde € 32,00 sowie € 38,00 pro Supervisor und angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.

AUFZEICHNUNGEN UND ÜBERTRAGUNGEN
Zur Herstellung und Verwendung von Ton- und/oder Filmaufzeichnungen sowie von Tonträger-Rundfunk und Fernsehaufnahmen ist die schriftliche Genehmigung der Elias GmbH einzuholen.

STORNOBEDINGUNGEN
Die Stornobedingungen sind im Vertrag zu finden.

KOMPENSATION
Der Vertragspartner kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen kompensieren.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZIMMER
Zimmerpreise gelten im Allgemeinen pro Person und inkludieren Frühstück, Bedienung sowie alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Abgaben. Im Falle der Einführung neuer staatlicher Abgaben werden diese den Vertragspreisen hinzu gerechnet. Gruppenpreise bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Im Falle einer Reduzierung der Gruppe gelangen Individualpreise zur Anwendung
• Alle Reservierungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Im Falle höherer Gewalt bleibt der Rücktritt vom Vertrag dem Hotel vorbehalten. Schadenersatzansprüche gegen das Hotel sind in diesem Fall ausgeschlossen.
• Die Vertragspartner verpflichten sich diese Vereinbarung und insbesondere Buchungssituationen und Preisgestaltung gegenüber Dritten geheim zu halten.
• Für alle nicht in dieser Vereinbarung geregelten Punkte kommt ergänzend das Kooperationsabkommen über die Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Österreichischen Fachverbandes der Hotel und Beherbergungsbetriebe mit dem Österreichischen Fachverband der Reisebüros zur Anwendung.
• Das Hotel ist berechtigt, die tatsächliche Unterkunftsleistung in einem ranggleichen Hotelbetrieb zu
erbringen.
• Gerichtsstand ist Wien / Österreich

SCHÄDEN & VERLUST
Der Veranstalter ist der Elias GmbH für alle Schäden und Verluste haftbar, welche dem Eigentum der Elias GmbH, dessen Angestellten, Gästen, Besuchern oder für die Veranstaltung angemietete Geräte aus einem Verschulden seinerseits, seiner Mitarbeiter, seiner Sub – Unternehmer oder eines Teilnehmers (Besuchers) seiner Veranstaltung erwachsen. Die Elias GmbH übernimmt keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände. Der Veranstalter hat für eine ausreichende Versicherung seiner eingebrachten Gegenstände selbst zu sorgen.

GESETZLICHE MWST & PREISANGABE
Soweit gesetzlich vorgeschrieben Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preise eingeschlossen (ausgenommen Subunternehmer). Eine Erhöhung der MwSt nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich die Elias GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Privatkunden haben das Recht ab Vertragsabschluss binnen der ersten 14 Tage gratis vom Vertrag zurückzutreten. Die Elias GmbH ist berechtigt, nach Angebotsannahme fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner mit seinen finanziellen Verpflichtungen im Verzug ist, die notwendigen behördlichen Genehmigungen der Elias GmbH nicht vorgelegt werden bzw. nicht vorliegen oder wenn die Behörde die Veranstaltung verbietet, der Elias GmbH bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist, das Gebäude oder sonstige Flächen ganz oder teilweise in Folge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können, über das Vermögen des Vertragspartners das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird, der Vertragspartner aus früheren Verträgen mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug ist. Dem Vertragspartner erwächst in solchen Fällen kein Anspruch gegenüber der Elias GmbH.

HAFTUNG
Der Vertragspartner trägt das Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, auch Folgeschäden, die von ihm, von ihm Beauftragte oder beschäftigte Person, von seinem Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern, Gästen zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden. Dies gilt insbesondere: für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen sowie bei Auf- und Abbauarbeiten, für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl sowie aus einer unzureichenden Besetzung des Ordnerdienstes ergeben, für Schäden, die sich aus verspäteter oder vertragswidriger Räumung ergeben, insbesondere auch wegen Nichtvermietung oder einer nur zu einem geringeren Entgelt möglichen Vermietung, einschließlich Abgeltung für Ruf- und Kreditschädigung.

UNFÄLLE / VERSICHERUNG
Die Elias GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die Benützer oder Besucher der Vertragsobjekte betreffen.

ABHANDENGEKOMMENE GEGENSTÄNDE
Die Elias GmbH haftet nicht dafür, wenn dem Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen während oder im Zusammenhang mit Veranstaltungen Gegenstände abhanden kommen; dies gilt auch für Diebstähle. Sachversicherungen (z.B.: Diebstahl-, Einbruch- und Feuerschäden) sind vom Veranstalter selbst abzuschließen. Der Vertragspartner kann nach Absprache mit der Elias GmbH wertvolle Gegenstände, Gepäck oder Geld in den zugewiesenen Räumen bzw. in einem Safe hinterlegen.

EINGEBRACHTES GUT
Für Gegenstände aller Art, die in der Elias GmbH eingebracht werden, wird keine wie auch immer geartete Haftung übernommen. Alle Lasten gehen zu Gefahren des Vertragspartners. Bewachung wird von der Elias GmbH nicht gestellt.

TECHNIKARBEITEN
Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Die Fremdfirma darf nur mit Genehmigung des Hotels Arbeiten, bzw. Änderungen am Hoteleigentum vornehmen.

TECHNISCHE STÖRUNG
Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt die Elias GmbH keine Haftung.

SCHRIFTFORM
Alle getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

MÜNDLICHE MITTEILUNGEN
Bei Gefahr in Verzug (z.B. während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Vertragspartner oder an seinen Bevollmächtigten.

SOFORTMASSNAHMEN
Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die Elias GmbH ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.

DEKORATION
Der Veranstalter ist verpflichtet, die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen der Elias GmbH mitzuteilen und die Bewilligung einzuholen. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden. Die Anbringung muss durch Fachpersonal durchgeführt werden, und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Sämtliche mit der Herstellung und dem Abbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.

RAUMMIETEN
Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie des im Haus vorhandenen Mobiliars.

WEITERGABE VON RECHTEN
Ohne schriftliche Zustimmung der Elias GmbH kann der Vertragspartner keiner der ihm zustehenden Rechte (insbesondere Mietrechte) oder Ansprüche ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte abtreten oder durch Dritte ausüben lassen. Aber auch bei genehmigter Weitergabe von Rechten etc. haftet der Vertragspartner neben dem Dritten für alle Verpflichtungen der Elias GmbH gegenüber zur ungeteilten Hand.

HAUSFÜHRUNGEN
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die Elias GmbH berechtigt ist, auch während der Vertragsdauer Besichtigungen und Führungen in den vom Vertragspartner genützten Räumlichkeiten und Flächen durchzuführen, soweit hindurch nicht der Vertragszweck oder berechtigte Interessen des Vertragspartners erheblich beeinträchtigt werden.

STEMPEL- UND RECHTSGEBÜHREN
Alle aus diesem Vertrag erwachsenden Stempel- und Rechtsgebühren trägt der Vertragspartner.

VERJÄHRUNG
Etwaige Ansprüche des Vertragspartners gegen die Elias GmbH sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls sie als verjährt gelten.

SCHLUSSVEREINBARUNG
Die allfällige Ungültigkeit eines oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen führt nicht zu einer Unwirksamkeit der Übrigen.

KÜNDIGUNG DURCH DIE FIRMA ELIAS GmbH
Die Elias GmbH ist, unbeschadet seines Entgeltanspruches, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
a. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
b. der Ruf sowie die Sicherheit der Elias GmbH gefährdet sind
c. im Falle höherer Gewalt
Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Elias GmbH berechtigt. Des Weiteren kann jederzeit und ohne Entrichtung von Stornogebühren seitens der Elias GmbH vom Vertrag zurück getreten werden.

RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung wird im Anschluss an die Veranstaltung ausgestellt. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzüge prompt zahlbar.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG FÜR REFERENZNENNUNG
Der Vertragspartner willigt ein, als Referenzkunde auf der Internetseite www.kahlenberg.wien sowie auf Social Media Portalen (Facebook, Instagram) genannt zu werden. Die Nennung ist zeitlich unbeschränkt und beinhaltet: Name, Firmenname, Logo sowie Feedback und darf ausschließlich als Referenz verwendet werden. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Im Übrigen gilt das österreichische Hotelreglement. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten ist das Handelsgericht Wien. Es findet österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtssprache ist deutsch vereinbart. Als Gerichtsstand ist Wien vereinbart.